![]() |
|
![]() |
|
|
|
|||
|
|
17.02.2011: Anlageberater ist zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet 16.02.2011: Auskunftspflicht einer Bank über „vergessenes“ Sparbuch aus den 1950er Jahren08.02.2011: Bankklausel „Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten 12 Euro pro Jahr“ unwirksam 17.02.2011: Anlageberater
ist zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet Leitzsatz: Die vollständige Entscheidung des BGH finden Sie HIER.
16.02.2011: Auskunftspflicht
einer Bank über „vergessenes“ Sparbuch aus den 1950er Jahren Leitsatz: 1. Bestreitet eine auf Auszahlung eines Sparguthabens in Anspruch genommene Bank, dass die im Sparbuch vorhandenen Unterschriften von zeichnungsberechtigten Mitarbeiteren der Bank stammen, hat sie im Rahmen der sekundären Darlegungslast die seinerzeit zeichnungsberechtigten Mitarbeiter namhaft zu machen und die Unterschriftenliste vorzulegen. 2. Das gilt auch dann, wenn die Bank nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist - hier nach etwa 50 Jahren - die entsprechenden Unterlagen nicht mehr auffinden kann. 3. Erst dann, wenn die Bank die zeichnungsberechtigten Mitarbeiter namhaft gemacht und die Unterschriftenliste vorgelegt hat, hat der Bankkunde die Unterschriften im Sparbuch einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Bank zuzuordnen und die Echtheit zu beweisen. Die vollständige Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie HIER. Die Pressemitteilung des OLG Frankfurt zu dieser Entscheidung finden Sie HIER. 08.02.2011: Bankklausel
„Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten 12 Euro pro Jahr“
unwirksam Es
handelt sich um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, durch die - in
Verbrauchern gegenüber unzulässiger Weise - ein Entgelt vom Kunden
für eine Tätigkeit verlangt wird, welche die Bank in ihrem eigenen
Interesse erbringt (Entgegennahme von Zins- und Tilgungszahlungen,
Zahlungsüberwachung). Die Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zu dieser Entscheidung finden Sie HIER.
25.01.2011: Bei
nachträglicher Überweisungen zuvor nicht eingelöster Lastschriften
spricht für eine konkludente Genehmigung der zuvor gebuchten
Lastschriften Leitsatz:
a) Zur
Frage der konkludenten Genehmigung einer
Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil
vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung
in BGHZ vorgesehen).
b) Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber nicht eingelöste Lastschriften durch konkrete, nachträgliche Überweisungen ausgleicht, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung zuvor gebuchter Lastschriften sprechen, durch deren Widerruf er sich auf leichterem Weg hätte Liquidität verschaffen können.
Die vollständige Entscheidung des BGH finden Sie HIER. |
|
|
|
|
|||
|
|
|||