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Aktuelles zum
Bank- und Kapitalmarktrecht

17.02.2011: Anlageberater ist zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

16.02.2011: Auskunftspflicht einer Bank über „vergessenes“ Sparbuch aus den 1950er Jahren

08.02.2011: Bankklausel „Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten 12 Euro pro Jahr“ unwirksam

25.01.2011: Bei nachträglicher Überweisungen zuvor nicht eingelöster Lastschriften spricht für eine konkludente Genehmigung der zuvor gebuchten Lastschriften
 


17.02.2011: Anlageberater ist zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet
(BGH, Urteil vom 17.02.2011, Az. III ZR 144/10)

Leitzsatz:
Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen.

Die vollständige Entscheidung des BGH finden Sie HIER.

 


16.02.2011: Auskunftspflicht einer Bank über „vergessenes“ Sparbuch aus den 1950er Jahren
(OLG Frankfurt, Urteil vom 16.02.2011, Az. 19 U 180/10)

Leitsatz:

1. Bestreitet eine auf Auszahlung eines Sparguthabens in Anspruch genommene Bank, dass die im Sparbuch vorhandenen Unterschriften von zeichnungsberechtigten Mitarbeiteren der Bank stammen, hat sie im Rahmen der sekundären Darlegungslast die seinerzeit zeichnungsberechtigten Mitarbeiter namhaft zu machen und die Unterschriftenliste vorzulegen.

2. Das gilt auch dann, wenn die Bank nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist - hier nach etwa 50 Jahren - die entsprechenden Unterlagen nicht mehr auffinden kann.

3. Erst dann, wenn die Bank die zeichnungsberechtigten Mitarbeiter namhaft gemacht und die Unterschriftenliste vorgelegt hat, hat der Bankkunde die Unterschriften im Sparbuch einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Bank zuzuordnen und die Echtheit zu beweisen.

Die vollständige Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie HIER.

Die Pressemitteilung des OLG Frankfurt zu dieser Entscheidung finden Sie HIER.


08.02.2011: Bankklausel „Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten 12 Euro pro Jahr“ unwirksam
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.02.2011, Az. 17 U 138/10)

Leitsatz:

Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts verwendete Klausel "Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten ..." ist im Bankverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Es handelt sich um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, durch die - in Verbrauchern gegenüber unzulässiger Weise - ein Entgelt vom Kunden für eine Tätigkeit verlangt wird, welche die Bank in ihrem eigenen Interesse erbringt (Entgegennahme von Zins- und Tilgungszahlungen, Zahlungsüberwachung).

Die vollständige Entscheidung des OLG Karlsruhe finden Sie
HIER.

Die Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zu dieser Entscheidung finden Sie HIER.


25.01.2011: Bei nachträglicher Überweisungen zuvor nicht eingelöster Lastschriften spricht für eine konkludente Genehmigung der zuvor gebuchten Lastschriften
(BGH, Urteil vom 25.01.2011, Az. XI ZR 171/09)

Leitsatz:


a) Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

b) Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber nicht eingelöste Lastschriften durch konkrete, nachträgliche Überweisungen ausgleicht, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung zuvor gebuchter Lastschriften sprechen, durch deren Widerruf er sich auf leichterem Weg hätte Liquidität verschaffen können.



Die vollständige Entscheidung des BGH finden Sie HIER.




 

 

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