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13.04.2011: Gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings06.04.2011: Beeinträchtigung des Vertragserben durch testamentarische Verfügung18.03.2011: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder 25.01.2011: Notarielles Nachlassverzeichnis trotz vorausgegangener eidesstattlicher Versicherung 19.01.2011: Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers nicht sittenwidrig 13.04.2011: Gesetzliches
Erbrecht des entfernteren Abkömmlings Leitsatz: a) Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde (Anschluss an RGZ 61, 14; 93, 193). b) § 2309 BGB setzt eine Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings voraus, beschränkt diese aber zur Vermeidung einer Vervielfältigung der Pflicht-teilslast. Ob dem näheren Abkömmling wirksam der Pflichtteil entzogen wurde, kann auch in dem Rechtsstreit über den Pflichtteilsanspruch zwischen dem ent-fernteren Abkömmling und dem Erben geklärt werden. Die vollständige Entscheidung des BGH finden Sie HIER 06.04.2011:
Beeinträchtigung des Vertragserben durch testamentarische Verfügung Leitsatz: Ob eine spätere testamentarische Verfügung des Vertragserblassers den Vertragserben i.S. von § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB beeinträchtigt, ergibt sich aus dem Vergleich der im Erbvertrag und dem Testament festgelegten Rechtsstellung des Erben (hier: Auswechslung von Testamentsvollstreckern). Die vollständige Entscheidung des BGH finden Sie HIER 18.03.2011: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder Nachdem der Bundestag am 24.02.2011 das Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder verabschiedet hat und nun auch der Bundesrat zustimmte, wird nun endlich entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 28.05.2009 die erbrechtliche Ungleichbehandlung von vor dem 01.07.1049 geborenen ehelichen bzw. unehelichen Kindern aufgehoben werden. Das neue Gesetz gilt für alle Erbfälle ab dem 29.05.2009. Die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 18.03.2011 finden Sie HIER Den Regierungsentwurf vom 14.10.2010 finden Sie HIER und die Beschlussfassung des Rechtsausschusses, wie sie vom Bundestag nun verabschiedet wurde, finden Sie HIER. 15.02.2011: Zum
Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses bei einer
Erbengemeinschaft, wenn nur ein Erbteil der Verwaltung unterliegt Für den Fall, dass der Erblasser Erbteilstestamentsvollstreckung für seine Enkelkinder bis zur jeweiligen Vollendung ihres 21. Lebensjahres angeordnet hat, beschränkt sich die Verwaltungsbefugnis des für einen einzelnen Miterben berufenen Testamentsvollstreckers auf die Ausübung der Mitverwaltungsrechte des beschwerten Miterben in der Erbengemeinschaft. Daran ändert auch eine ergänzende Bestimmung des Erblassers nichts, der Testamentsvollstrecker dürfe auch Verbindlichkeiten für den Nachlass eingehen. Die Entscheidung des OLG Hamm finden Sie HIER 08.02.2011:
Vermächtnis zu Gunsten Minderjähriger: Ergänzungspfleger
erforderlich, wenn ein Elternteil zugleich Erbe Leitsatz:Zur Erfüllung eines Vermächtnisses, dessen Inhalt ein vermietetes Grundstück ist und das der Erblasser zugunsten seines minderjährigen Enkels ausgesetzt hat, bedarf die Auflassung der Bestellung eines Ergänzungspflegers, wenn Erbin des Nachlasses die sorgeberechtigte Mutter ist. 25.01.2011:
Notarielles Nachlassverzeichnis trotz vorausgegangener
eidesstattlicher Versicherung Das OLG hat entschieden, dass die bloße Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen etwas anderes sei als ein notarielles Nachlassverzeichnis. Ein solches liegt entsprechend den Voraussetzungen nach § 2314 I S.3 BGB nur in solchen Fällen vor, wenn der Notar den Bestand des Nachlasses selbst und eigenständig – ggfs. zunächst von den Angaben des Auskunftspflichtigen ausgehend – ermittelt hat und seine Verantwortlichkeit für Inhalt und Vollständigkeit des Bestandsverzeichnisses durch seine Bestätigung zum Ausdruck bringen wollte. Der Auskunftsberechtigte hat Anspruch auf ein derartiges notarielles Nachlassverzeichnisses auch dann, wenn der Auskunftspflichtige bereits ein notariell protokolliertes Nachlassverzeichnis vorgelegt und dessen Richtigkeit an Eides Statt versichert hat. 19.01.2011: Pflichtteilsverzicht
eines behinderten Sozialleistungsbeziehers nicht sittenwidrig Leitsatz: Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig. |
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