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Aktuelle Meldungen Erbrecht

13.04.2011: Gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings

06.04.2011: Beeinträchtigung des Vertragserben durch testamentarische Verfügung

18.03.2011: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder

15.02.2011: Zum Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses bei einer Erbengemeinschaft, wenn nur ein Erbteil der Verwaltung unterliegt

08.02.2011: Vermächtnis zu Gunsten Minderjähriger: Ergänzungspfleger erforderlich, wenn ein Elternteil zugleich Erbe  

25.01.2011: Notarielles Nachlassverzeichnis trotz vorausgegangener eidesstattlicher Versicherung

19.01.2011: Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers nicht sittenwidrig


13.04.2011: Gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings
(Urteil de BGH vom 13.04.2011, Az. IV ZR 204/09)

Leitsatz:

a) Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde (Anschluss an RGZ 61, 14; 93, 193).

b) § 2309 BGB setzt eine Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings voraus, beschränkt diese aber zur Vermeidung einer Vervielfältigung der Pflicht-teilslast. Ob dem näheren Abkömmling wirksam der Pflichtteil entzogen wurde, kann auch in dem Rechtsstreit über den Pflichtteilsanspruch zwischen dem ent-fernteren Abkömmling und dem Erben geklärt werden.

Die vollständige Entscheidung des BGH finden Sie HIER


06.04.2011: Beeinträchtigung des Vertragserben durch testamentarische Verfügung
(Urteil des BGH vom 06.04.2011, Az. IV ZR 232/09)

Leitsatz:

Ob eine spätere testamentarische Verfügung des Vertragserblassers den Vertragserben i.S. von § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB beeinträchtigt, ergibt sich aus dem Vergleich der im Erbvertrag und dem Testament festgelegten Rechtsstellung des Erben (hier: Auswechslung von Testamentsvollstreckern).

Die vollständige Entscheidung des BGH finden Sie HIER



18.03.2011: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder

Nachdem der Bundestag am 24.02.2011 das Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder verabschiedet hat und nun auch der Bundesrat zustimmte, wird nun endlich entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 28.05.2009 die erbrechtliche Ungleichbehandlung von vor dem 01.07.1049 geborenen ehelichen bzw. unehelichen Kindern aufgehoben werden. Das neue Gesetz gilt für alle Erbfälle ab dem 29.05.2009.

Die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 18.03.2011 finden Sie HIER

Den Regierungsentwurf vom 14.10.2010 finden Sie HIER 

und die Beschlussfassung des Rechtsausschusses, wie sie vom Bundestag nun verabschiedet wurde, finden Sie HIER.


15.02.2011: Zum Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses bei einer Erbengemeinschaft, wenn nur ein Erbteil der Verwaltung unterliegt
(Beschluss des OLG Hamm vom 15.02.2011, Az. 15 W 461/10)

Für den Fall, dass der Erblasser Erbteilstestamentsvollstreckung für seine Enkelkinder bis zur jeweiligen Vollendung ihres 21. Lebensjahres angeordnet hat, beschränkt sich die Verwaltungsbefugnis des für einen einzelnen Miterben berufenen Testamentsvollstreckers auf die Ausübung der Mitverwaltungsrechte des beschwerten Miterben in der Erbengemeinschaft. Daran ändert auch eine ergänzende Bestimmung des Erblassers nichts, der Testamentsvollstrecker dürfe auch Verbindlichkeiten für den Nachlass eingehen.

Die Entscheidung des OLG Hamm finden Sie HIER


08.02.2011: Vermächtnis zu Gunsten Minderjähriger: Ergänzungspfleger erforderlich, wenn ein Elternteil zugleich Erbe
(Beschluss des OLG München vom 08.02.2011, Az. 34 Wx 18/11)

Leitsatz:

Zur Erfüllung eines Vermächtnisses, dessen Inhalt ein vermietetes Grundstück ist und das der Erblasser zugunsten seines minderjährigen Enkels ausgesetzt hat, bedarf die Auflassung der Bestellung eines Ergänzungspflegers, wenn Erbin des Nachlasses die sorgeberechtigte Mutter ist.


25.01.2011: Notarielles Nachlassverzeichnis trotz vorausgegangener eidesstattlicher Versicherung
(OLG Schleswig, Urteil vom 25.01.2011, Az. 3 U 36/10)

Das OLG hat entschieden, dass die bloße Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen etwas anderes sei als ein notarielles Nachlassverzeichnis. Ein solches liegt entsprechend den Voraussetzungen nach § 2314 I S.3 BGB nur in solchen Fällen vor, wenn der Notar den Bestand des Nachlasses selbst und eigenständig – ggfs. zunächst von den Angaben des Auskunftspflichtigen ausgehend – ermittelt hat und seine Verantwortlichkeit für Inhalt und Vollständigkeit des Bestandsverzeichnisses durch seine Bestätigung zum Ausdruck bringen wollte. Der Auskunftsberechtigte hat Anspruch auf ein derartiges notarielles Nachlassverzeichnisses auch dann, wenn der Auskunftspflichtige bereits ein notariell protokolliertes Nachlassverzeichnis vorgelegt und dessen Richtigkeit an Eides Statt versichert hat.


19.01.2011: Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers nicht sittenwidrig
(Urteil des BGH vom 19.01.2011, Az. IV ZR 7/10)

Leitsatz:

Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.

Das Urteil des BGH finden Sie HIER.



 

 

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